Gemäß § 5 Absatz 3 der Niedersächsischen Landewahlordnung (NLWO) fordere ich die im Wahlgebiet vertretenen Parteien auf, mir bis zum 10.06.2022 geeignete Wahlberechtigte als Mitglieder für die zu bildenden Wahlvorstände vorzuschlagen. Samtgemeinde Geestequelle Der Samtgemeindebürgermeister