Oerel, April 2024

 

Informationen zur Lärmaktionsplanung:

 

Durch ihre Lage an einer Hauptverkehrsstraße mit über 3 Mio. Kfz pro Jahr sind die Gemeinden Oerel und Basdahl gem. der "Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments" sowie des § 47 d des BlmSchG verpflichtet einen Lärmaktionsplan aufzustellen. Für Mitgliedsgemeinden einer Samtgemeinde übernimmt dies die Samtgemeinde.

 

Lärmaktionspläne sind Instrumente zur Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen für die Umgebung von Hauptverkehrswegen und Hauptflughäfen sowie Ballungsräumen. Die Grundlage von Lärmaktionsplänen bilden Lärmkarten, die gemäß § 47c BImSchG (vom Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim) erarbeitet wurden. Die Lärmkarten umfassen bestimmte Lärmquellen in dem betrachteten Gebiet, welche Lärmbelastungen von ihnen ausgehen und wie viele Menschen davon betroffen sind. Lärmprobleme und die negativen Lärmauswirkungen werden sichtbar gemacht. Die aktuellen Lärmkarten stehen auch der Öffentlichkeit zur Verfügung:

 

LDEN

 

LNight

 

Tabelle mit den Betroffenheiten

 

In der Folge ist nun von der Samtgemeinde Geestequelle der bestehende Lärmaktionsplan aus dem Jahre 2018 zu überarbeiten.

 

Für Lärmaktionsmaßnahmen an Straßen ist der jeweilige Straßenbaulastträger zuständig. Für die lärmkartierte Bundessstraße ist dies die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr.

 

Eine Verpflichtung zur Umsetzung von Maßnahmen sieht das BImSchG nicht vor.

 

Hinweise und Anregungen zum neuen Lärmaktionsplan können gerne schriftlich oder per E-Mail (samtgemeinde@geestequelle.de) an die Samtgemeinde gesandt werden.