Nach der preußischen Schiedsmannordnung von 1924 muss jede Gemeinde eine Schiedsperson berufen. Ihre Aufgabe ist es, bei Privatstreitigkeiten eine Schlichtung herbeizuführen. Eine Einigung der Kontrahenten vor dem Schiedsamt bedeutet weniger Arbeit für die Gerichte und somit keine Prozesskosten für die Beteiligten. Die Schiedspersonen sind ehrenamtlich tätig, und sie werden vom Rat der Samtgemeinde Geestequelle auf 5 Jahre gewählt.
Die Schiedsmänner für die Samtgemeinde Geestquelle können Sie wie folgt erreichen:
Markus Steinbach aus Oerel, Tel.: 04765/830731
Klaus Manal aus Ebersdorf, Tel.: 0172/4525659
Mailadresse zur Kontaktaufnahme: schiedsamt@sgr-geestequelle.de
Samtgemeinde Geestequelle
Bohlenstraße 10
27432 Oerel
samtgemeinde@geestequelle.de
www.geestequelle.de
Tel.: 04765/9393-0
Fax: 04765/9393-39
Montag-Freitag
8.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag
8.00 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 18.00 Uhr