Das Schiedsamt
Nach der preußischen Schiedsmannordnung von 1924 muss jede Gemeinde eine Schiedsperson berufen. Ihre Aufgabe ist es, bei Privatstreitigkeiten eine Schlichtung herbeizuführen. Eine Einigung der Kontrahenten vor dem Schiedsamt bedeutet weniger Arbeit für die Gerichte und somit keine Prozesskosten für die Beteiligten.
Die Schiedspersonen sind ehrenamtlich tätig, und sie werden vom Rat der Samtgemeinde Geestequelle auf 5 Jahre gewählt.
Der Schiedsmann für die Samtgemeinde Geestquelle ist:
Willi Münzner aus Oerel
Tel.: 04765/415
sein Stellvertreter ist:
Martin Burfeind aus Basdahl
Tel.: 04766/277