Wirksame, bzw. rechtskräftige Bauleitpläne (§§6 a Abs. 2 und 10 a Abs. 2 BauGB)
Gem. §10a Abs. 2 BauGB sind in Kraft getretene Bebauungspläne mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung im Internet zu veröffentlichen.
Info:
Die Aufteilung nach den jeweiligen Mitgliedsgemeinden
finden Sie im linken Menübereich.