Das Schiedsamt

Nach der preußischen Schiedsmannordnung von 1924 muss jede Gemeinde eine Schiedsperson berufen. Ihre Aufgabe ist es, bei Privatstreitigkeiten eine Schlichtung herbeizuführen. Eine Einigung der Kontrahenten vor dem Schiedsamt bedeutet weniger Arbeit für die Gerichte und somit keine Prozesskosten für die Beteiligten. Die Schiedspersonen sind ehrenamtlich tätig, und sie werden vom Rat der Samtgemeinde Geestequelle auf 5 Jahre gewählt.

 

Der Schiedsmann für die Samtgemeinde Geestquelle ist:

Willi Münzner aus Oerel, Tel.: 04765/415

 

Sein Stellvertreter ist:
Martin Burfeind aus Basdahl, Tel.: 04766/277